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PM CDU und Grüne zu Beihilfe und freier Heilfürsorge für Vollzugsdienst

Strafvollzugsbeamtinnen und –Beamte sollen künftig zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge wählen dürfen. Die rechtspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen Arnulf von Eyb und Jürgen Filius (Grüne) haben sich damit erfolgreich beim Finanzministerium dafür eingesetzt, den lang gehegten Wunsch des Bunds der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) nach einer Option für freie Heilfürsorge oder Beihilfe zu erfüllen. 
„Gerade für die körperlich und psychisch stark beanspruchten Bediensteten des Vollzugsdienstes wird die Möglichkeit, Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen, zu einer monatlich spürbaren finanziellen Entlastung führen. Dies sind wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, die tagtäglich zuverlässig die Betreuung, Beschäftigung und Sicherheit der Gefangenen in unserem Land sicherstellen“, erklärt Arnulf von Eyb.
Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) teilte ihnen in einem Antwortschreiben mit, dass sie ebenfalls die Einführung eines Wahlrechts für sinnvoll erachte. „Wir halten das für einen wichtigen Schritt für den Vollzugsdienst. Es ist ein weiterer Mosaikstein zur Steigerung der Attraktivität des Berufs der Justizvollzugsbediensteten in Baden-Württemberg“, sagt Jürgen Filius.
In der Arbeitsgemeinschaft „moderner Strafvollzug“ hatten die Regierungskoalitionen zuvor mit Experten Anregungen herausgearbeitet, wie der Strafvollzug für die Zukunft gerüstet werden kann. Dazu gehört auch, den Beruf der Justizvollzugsbediensteten durch bessere Rahmenbedingungen attraktiver zu gestalten und die Leistung zu würdigen. Daraus ging die Forderung nach der Einführung der Wahlmöglichkeit in der Gesundheitsversorgung hervor.
„Wenn Strafvollzugsbeamtinnen und –Beamte künftig die Wahlmöglichkeit erhalten, sind sie unter Umständen nicht mehr darauf angewiesen, eine Privatversicherung abzuschließen – eine große finanzielle Entlastung für die Beamtinnen und Beamten im mittleren und gehobenen Dienst“, sagt Filius.
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