Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Amtsanwaltsverband zu Gast beim Arbeitskreis Recht und Verfassung

Ladendiebstähle und weitere geringfügige Vergehen dürfen nach Aufhebung des Kleinkriminalitätserlasses durch Justizminister Guido Wolf MdL im vergangenen Jahr nicht mehr ohne weiteres aus Opportunitätsgründen eingestellt werden. Dies ist ein wichtiges Signal, dass Kriminalität nie geduldet wird. Doch wie hat sich die Abschaffung der Bagatellgrenze von 25 Euro bei Ladendiebstählen auf die Arbeit der Staatsanwaltschaften ausgewirkt? Welche Folgen wird es haben, wenn in Jugendstrafverfahren auf Grund von europäischem Recht zukünftig häufiger und früher Pflichtverteidiger bestellt werden müssen? Diesen und weiteren Fragen ging der Arbeitskreis "Recht und Verfassung" in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag (15.02.) nach. Dazu waren Helmut Schäfer (Erster Oberamtsanwalt und Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg des Deutschen Amtsanwaltsvereins – DAAV), Florian Lippok (Oberamtsanwalt und stellvertretender Landesvorsitzender sowie Jannett Schöppe-Weitlandt (Oberamtsanwältin und Schriftführerin des DAAV) zu Gast. 
Die Rechtspolitiker der CDU-Landtagsfraktion ließen sich aus der täglichen Arbeit der Amtsanwälte berichten. Diese betreiben Ermittlungsverfahren zu einer Vielzahl an Delikten, die zum Amtsgericht angeklagt werden, v.a. im Bereich der Jugendkriminalität. Sie nehmen ihre Arbeit sehr verantwortungsvoll und mit großer Kompetenz wahr. Bei einigen Staatsanwaltschaften unterscheidet sich die Tätigkeit der Amtsanwälte nicht mehr von der der Staatsanwälte. Einen persönlichen Eindruck von der Arbeit der Amtsanwälte wird sich der Arbeitskreis in den nächsten Monaten bei einer auswärtigen Sitzung im Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt verschaffen.
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