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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Humanität und Durchsetzung des Rechts gehören untrennbar zusammen!

Wenn Asylanträge rechtskräftig abgelehnt sind, besteht kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist rechtsstaatlich einwandfrei. Wenn der betroffene Ausländer seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt, muss diese als ultima ratio zwangsweise durchgesetzt werden. 

Hier beginnt das Problem. So waren Ende des vergangen Jahres 235.957 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig. Nur jede dritte Abschiebung gelingt. Das bedeutet, dass sehr viele vollziehbar Ausreisepflichtige nicht ausreisen. Deutschland kann es nicht dauerhaft hinnehmen, dass in so hohem Umfang Menschen ohne Bleiberecht im Land bleiben.

Wer zu uns kommt, weil er vor politischer Verfolgung flieht, weil er in Lebensgefahr ist, weil er schutzbedürftig ist, der genießt bei uns Schutz. Das Asylrecht hat Verfassungsrang. Dazu bekennen wir uns. Das ist richtig so. Und das soll auch so bleiben. Dies können wir dauerhaft aber nur gewährleisten, wenn Ausreisepflichtige auch tatsächlich unser Land verlassen. 

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