„Der Widerstand gegen die ursprünglichen Pläne des Bundes beim Digitalpakt war absolut richtig. Deutliche Eingriffe in die föderale Hoheit im Bildungsbereich konnten abgewendet werden. Der Geist des Grundgesetztes ist eine klare und für den Bürger transparente Aufteilung der Aufgabe zwischen Bund und Ländern. Bei einem Zuwachs der Aufgaben der Länder hätte es genügt, eine angemessene Umverteilung der Umsatzsteuer vorzunehmen. Das hätte über den Bundestag geschehen können, dafür hätte es keiner Grundgesetzänderung bedurft. Der Vermittlungsausschuss hat nach dem bewährten Muster: Der Zweck heiligt die Mittel entschieden. Von Bedeutung ist jetzt, dass die Mittel des Bundes und des Landes zielgerichtet verwendet werden, um die Unterrichtsqualität zu verbessern. Der Einsatz digitaler Medien muss zu einem Mehrwert im Unterricht führen.“