„Die Zahl der jährlichen Genehmigungen von Ganztagsschulen hat seit dem Schuljahr 2014/15 mit damals 179 Anträgen rapide und kontinuierlich abgenommen. Dass zum Schuljahr 2019/20 nur 18 neue Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz an den Start gehen, verdeutlicht, dass das Ganztagsschulgesetz der damaligen Landesregierung weder ausgereift noch am Bedarf der Eltern ausgerichtet war. Die Annahme der Vorgängerregierung, dass sich bis ins Jahr 2023 rund 70 Prozent der Grundschulen nach § 4a Schulgesetz weiterentwickeln, ist von der Wirklichkeit eingeholt worden“, sagte Reinhart.
Nach vorläufiger amtlicher Statistik des Schuljahrs 2018/19 bestehen in BW 2.339 Grundschulen und 244 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L). Im laufenden Schuljahr gibt es insgesamt 470 Ganztagsschulen nach §4a (428 Grundschulen und 42 SBBZ-Grundstufen). Das entspricht einem Gesamtanteil von rd. 18,2 Prozent. Darunter sind 62 Schulen (34 Grundschulen und 28 SBBZ-Grundstufen), die sich für die verbindliche Form entschieden haben, d.h. ein für alle Schüler verpflichtendes Ganztagsangebot. Die von der Vorgängerregierung favorisierte verbindliche Form liegt anteilig bei rund 2,4 Prozent aller Grundschulen- und stufen. „Ob, wie argumentiert wurde, nur die rhythmisierte Ganztagsschule für Qualität und Lernerfolg stehe, darf hinterfragt werden. Ein wegweisender Qualitätsrahmen wurde zu definieren versäumt. Fakt ist: Die verbindliche Form wird kaum beantragt. Gleichwohl ist das Engagement der Schulleiter, Lehrer und Betreuer vor Ort zu würdigen“, erklärte Röhm.
„Dass die Grundschule in Grießen in Zukunft auf Wunsch der Eltern auf die verpflichtende Teilnahme am Ganztag sowie auf damit verbundene Landesmittel verzichtet und stattdessen auf ein flexibles kommunales Betreuungsangebot umsteigen möchte, spricht Bände. Wir fühlen uns durch diese Entwicklungen in unserer Auffassung bestätigt, dass mehr Flexibilität beim Ganztag der richtige Weg ist. Unsere INSA-Umfrage aus dem vergangenen Jahr hat gezeigt: 70 Prozent der Eltern wollen die Flexibilität beim Ganztag. Der Elternwille ist für uns entscheidend“, betonte Reinhart.
Ganztag und Betreuung sollten sich in der Landesförderung nicht – wie derzeit – gegenseitig ausschließen, sondern sich vielmehr ergänzen. Das sei für die CDU-Fraktion maximale Flexibilität. Dieses klare Votum haben auch die beiden Ganztagsgipfel mit Vertretern von allen am Schulleben beteiligten Akteuren erbracht. „Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im September 2018 das Konzept des Kultusministeriums begrüßt, auf dem die aktuelle Kabinettsvorlage basiert. Wir erwarten jetzt konstruktive Signale von unserem Koalitionspartner“, erklärten Reinhart und Röhm.
Hintergrund:
Die vorliegende Kabinettsvorlage sieht u.a. die Aufhebung der seit SJ 2014/15 bestehenden Begrenzung des Landeszuschusses für kommunale Betreuungsangebote an Grundschulen (verlässliche Grundschule, Hortgruppen, flexible Nachmittagsbetreuung) gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag vor. An Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass flexible Betreuungsangebote in kommunaler Hand vom Land bezuschusst werden können. Des Weiteren soll ein „Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW" eingeführt werden.