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PM 38/2019 Dörflinger zu VGH-Urteil zu Reutlingen

„Es spricht vieles dafür, dass die Landesregierung Rechtsmittel gegen die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Luftreinhalteplan Reutlingen einlegen sollte. Zum einen hat die Stadt Reutlingen beschlossen, zahlreiche Maßnahmen umzusetzen, die dafür sorgen dürften, dass der Stickoxidwert in der Stadt schnell deutlich sinkt. Dazu zählen neben fotokatalytischen Fassadenfarben und einer strengeren Kontrolle des bestehenden Lkw-Durchfahrtverbotes auch die Filteranlagen, die in Stuttgart am Neckartor bereits aufgestellt wurden und dort demnächst auch Stickoxid filtern werden. Vor allem aber berücksichtigt das Urteil offenbar nicht die vor wenigen Tagen in Berlin beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nach Inkrafttreten der Änderung werden Fahrverbote bei Messwerten unter 50 Mikrogramm in der Regel unverhältnismäßig sein. Dieser Wert ist in Reutlingen bereits heute in Sicht.“

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