Wie kann sichergestellt werden, dass Notare auch in der digitalen Welt universale Dienstleister für den Käufer/Verkäufer oder für den Gesellschaftsgründer bleiben? Wie kann auch bei Videobeurkundungen zukünftig die Identitätsprüfung sichergestellt werden, dass an einem Grundstücksgeschäft tatsächlich nur die berechtigten Personen und nicht ein Dritter teilnehmen? Personenbezogene Daten müssten maschinenlesbar sein und automatisch an weitere beteiligte Behörden übertragen werden, um Fehler zu vermeiden und die Vorgänge zu beschleunigen. Hierfür bedürfe es insbesondere eines einheitlichen Systems bei und technische Schnittstellen zu den Kommunen. Für diese Anliegen zeigten sich unsere Rechtspolitiker sehr offen.
Diese und weitere Themen waren Gegenstand des Gesprächs der Mitglieder des Arbeitskreises „Recht und Verfassung“ in ihrer Sitzung am Donnerstag, den 21.03. mit Vertretern des Badischen und des Württembergischen Notarverein e.V. Darüber hinaus wurden die Situation der Amtsgerichte nach der Grundbuchamts- und Notariatsreform, die mögliche Entlastung von Notaren als Träger eines öffentlichen Amtes von Vorgaben der DSGVO und die Möglichkeit zu auswärtigen Beurkundungen in Räumlichkeiten der bei dem zu beurkundenden Geschäft beteiligten Gemeinden beleuchtet.