Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Ehrenamt: Freigrenze für Vereine wird erhöht

„Die Freigrenze für Vereine steigt. Das ist eine erfreuliche Nachricht. Denn: Das wichtige ehrenamtliche Engagement kann besser gewürdigt werden“, sagte unser finanzpolitischer Sprecher Tobias Wald MdL jüngst im Zusammenhang mit der Erhöhung der Freigrenze für Vereine.
Die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze steigt von 40 auf 60 Euro – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2019. Darunter fallen kleinere Zuwendungen an die Mitglieder bis zu einem Wert von 60 Euro. Anlässe dafür sind etwa Geburtstage, Hochzeiten oder vereinsinterne Ehrungen, aber auch Weihnachtsfeiern und Vereinsausflüge. So können Vereine zum Beispiel die Fahrtkosten für die Mitglieder übernehmen.
„Das Engagement der Vereine und deren Mitglieder sind ein unverzichtbarer Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das verdient höchste Anerkennung und muss auch finanziell stärker unterstützt werden. Deshalb hat die CDU seit langem auf die jetzt umgesetzte Erhöhung der Freigrenze gedrängt“, so Tobias Wald MdL weiter.
Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung. Die Erhöhung der Freigrenze in Baden-Württemberg ist auch ein Beitrag für weniger Bürokratie, so der Vorsitzende des Arbeitskreises Finanzen der CDU-Fraktion, der als Präsident des Blasmusikverbands Mittelbaden auch ehrenamtlich tätig ist: „Ich weiß deshalb sehr genau, wo die Vereine der Schuh drückt.“
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