„Ich teile nicht die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass für eine Länderöffnungsklausel eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Aus meiner Sicht ist dafür lediglich eine Änderung des Grundsteuergesetzes notwendig. Dafür braucht es eine Mehrheit im Bundesrat und Bundestag. Es gab und gibt ja bereits Länderöffnungsklauseln, für die das gleiche Verfahren angewendet wurde. Es ist Aufgabe des Ministerpräsidenten, in der Ministerpräsidentenkonferenz die notwendigen Mehrheiten zu organisieren. Wir sehen uns bei der Grundsteuerreform eindeutig an der Seite Bayerns und sind auch für das Flächenmodell. Auch diese Debatte zeigt einmal mehr, dass unser föderales System Besonderheiten der Länder am besten berücksichtigen kann. Es handelt sich um eine Steuer, die ausschließlich den Kommunen zufließt und die ist am besten in den Händen der Länder aufgehoben.“