„Transparent, bürgerfreundlich, unbürokratisch: Genau so muss die Reform der Grundsteuer gestaltet werden. Alles andere wäre Unsinn.“ Mit diesen Worten umreißt Tobias Wald als Finanzpolitischer Sprecher die Position der CDU-Landtagsfraktion – und zugleich der Landes-CDU.
Außerdem, so MdL Tobias Wald weiter: „Wir wollen ein eigenes Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg. Und wenn manche Politiker meinen, dafür reiche die Zeit nicht, dann irren sie.“ Denn: Dafür ist keine Grundgesetzänderung notwendig.
Ohnehin stellen sämtliche Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund die alleinige Gesetzkompetenz des Bundes in Sachen Grundsteuer in Frage. Das haben die Sprecher bei der Frühjahrstagung in Potsdam festgestellt. Und die Sprecher fordern auch vor dem Hintergrund des nunmehr entstandenen Zeitdrucks: Den Ländern muss die Ausgestaltung bundesrechtlicher Regelungen oder die Neugestaltung auf Länderebene ermöglicht werden. „Letzteres wollen wir für Baden-Württemberg“, stellt Tobias Wald fest und fügt hinzu: „Denn das, was der Bundesfinanzminister vorgelegt hat, ist ein bürokratisches Monster.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schwebt ein wertorientiertes Modell für die Grundsteuer-Reform vor. Demnach sollen neben dem Grundstückswert auch die Größe, das Alter und die Durchschnittskaltmiete der Immobilien berücksichtigt werden. Das aber würde zu einem Aufwand ohne Beispiel führen.
Deshalb haben die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der Union bei ihrer jüngsten Tagung für ein möglichst einfaches Modell plädiert: Grundstücke und Gebäude sollen nach Flächen und pauschalen Werten bemessen werden. „Einfach, transparent, nachvollziehbar – nur eine Reform, die sich daran orientiert, wird auch von den Bürgern akzeptiert“, so Tobias Wald.
Die Sprecher haben ferner auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen hingewiesen: Mit einem Aufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine existenziell wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Grundlegend ist deshalb: „Das Hebesatzrecht der Gemeinden darf nicht angetastet werden“, stellt Tobias Wald fest.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet wird. Sie darf nicht zu Steuererhöhungen und Belastungssprüngen führen. „Schließlich wollen wir ja auch im Wohnungsbau vorankommen. Dabei ist alles, was zu finanziellen Belastungen führt, zu vermeiden“, macht Tobias Wald klar.
Den aktuellen Beschluss der Sprecherkonferenz „Reform der Grundsteuer – unbürokratisch und aufkommensneutral“ finden Sie hier.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Grundsteuergesetz am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Laut diesem Urteil muss die Erhebung der Grundsteuer bis Ende 2019 neu geregelt werden. Der vom Bundesfinanzminister vorlegte Vorschlag ist aber nicht mehrheitsfähig.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Grundsteuergesetz am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Laut diesem Urteil muss die Erhebung der Grundsteuer bis Ende 2019 neu geregelt werden. Der vom Bundesfinanzminister vorlegte Vorschlag ist aber nicht mehrheitsfähig.