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Datenschutz: „Die erste Abmahnung sollte immer kostenfrei sein“

Wie entwickelte sich im ersten Jahr der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Beschwerde- und Beratungsaufkommen? Wie viele Bußgelder wurden im vergangenen Jahr insgesamt verhängt und wie hoch waren diese im Einzelfall? Wie viele Abmahnungen wurden 2018 gegenüber Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen in Baden-Württemberg erhoben? Gab es bereits Abmahnwellen und wie können diese eingedämmt werden?
Diese und weitere Fragen der Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion beantwortete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink in der Fraktionssitzung am vergangenen Dienstag (9. April 2019). Dass kleine und mittelständische Unternehmen und Vereine im Datenschutz den gleichen Regeln unterliegen wie Facebook und Co. ist ein Webfehler der DSGVO. Bußgelder wurden bislang jedoch weit überwiegend gegenüber Unternehmen verhängt. Insgesamt legt der LfDI in seiner Arbeit großen Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beratung und Kontrolle.
Auch wenn Abmahnungen nach dem Inkrafttreten der DSGVO nicht im befürchteten Umfang erfolgt sind, besteht insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen nach wie vor eine weit verbreitete Unsicherheit über wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren. Das Land Niedersachsen spricht sich daher in einem aktuellen Entschließungsantrag im Bundesrat für Ausnahmetatbestände aus. So könnte die erste Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes immer kostenfrei sein. Dies erscheint Dr. Brink wie auch den Abgeordneten sinnvoll, um jedem kleinerem Datenverarbeiter eine zweite Chance zu geben. Darüber hinaus sammelt der LfDI bundesweit Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Vorgaben für die bald anstehende Evaluation der DSGVO durch die EU-Kommission. 
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