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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

PM 52/2019 Reinhart zu Gesetzentwurf des „Faire-Kassenwahl-Gesetz“

„Baden-Württemberg steht auch im Gesundheitswesen für Erfolg durch Vielfalt, Innovation und Bürgernähe. Das machen uns die AOK und viele regional Betriebskrankenkassen Tag für Tag in der Versorgung und Betreuung ihrer Versicherten deutlich. Was daran besser werden sollte, wenn diese Kassen zukünftig bundesweit geöffnet und vom Bundesversicherungsamt in Bonn aus beaufsichtigt werden, ist vollkommen unklar. Vielmehr ist zu erwarten, dass die damit einhergehende Zentralisierung zu einer Nivellierung der Versorgungsangebote auf einem deutlich niedrigeren Niveau führen würde.
Gleichzeitig ist auch nicht ersichtlich, was ein Versicherter in Mecklenburg-Vorpommern davon haben soll, wenn er sich bei einer AOK Baden-Württemberg oder einer Betriebskrankenkasse auf der Schwäbischen Alb versichern kann, diese Kasse am seinem Wohnsitz aber gar keine Angebote vorhält. Bei einem derartigen Umbau unseres Gesundheitswesens darf Baden-Württemberg nicht mitmachen.
Statt vollkommen ohne Not derart tiefgreifende Änderungen am föderal geprägten Organisationsrecht der Krankenkassen in den Blick zu nehmen, sollten sich die Akteure auf der Bundesebene lieber überlegen, wie sie innerhalb der bestehenden Strukturen, die sich grundsätzlich bewährt haben, bestehende Mängel abstellen können.
Hinsichtlich der Einführung einer Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich wollen wir konkret wissen, welche Konsequenzen das für die Finanzierung der Versorgungsstrukturen im Land bedeutet. Bereits heute steht hier wesentlich weniger Geld zur Verfügung, als unsere Bürgerinnen und Bürger mit ihren überdurchschnittlichen Einkommen an Beiträgen erwirtschaften. Weitere Mittelabflüsse werden wir nicht hinnehmen.“
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