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PM 53/2019 Reinhart zu Grundsteuerreform

„Wir sehen uns bei der Grundsteuerreform eindeutig an der Seite Bayerns und sind auch für das Flächenmodell. Bei der Reform der Grundsteuer treten wir für ein Bundesgesetz mit transparenten und einfachen Kriterien einerseits und einer Öffnungsklausel andererseits ein. Das heißt: Ein Land kann eine eigene Regelung erlassen, muss das aber nicht. Wir wollen damit einen Weg der Ermöglichung föderaler Vielfalt gehen.“
„Ich teile nicht die Haltung der Regierungschefs, welche sagen, dass für eine Länderöffnungsklausel eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Aus meiner Sicht ist dafür lediglich eine Änderung des Grundsteuergesetzes notwendig. Dafür braucht es eine Mehrheit im Bundesrat und Bundestag.“
Reinhart verwies darauf, dass wer dagegen die bloße Möglichkeit unterschiedlicher Regelungen als „Flickenteppich“ abwerte, die Axt an die Grundfesten von Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung lege. Denn die Grundsteuer sei schon heute keine Einheitssteuer: Über die Höhe der Grundsteuer bestimmten weder Bund noch Land, sondern die Gemeinden mit ihrem Hebesatzrecht – und das solle auch so bleiben. Die Hebesätze aber lägen bundesweit zwischen 0 Prozent und fast 1000 Prozent. Damit sind die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich. „Die Möglichkeit zur Differenzierung ist richtig, denn die Gegebenheiten sind nicht nur zwischen Kiel und Konstanz unterschiedlich, sondern oft auch innerhalb eines Landkreises. Zudem kommen die Einnahmen den Kommunen in vollem Umfang zu Gute, Bund und Länder bekommen keinen Euro.“
Die Antwort auf regionale Unterschiede seien passgenaue Lösungen. Das wolle auch niemand ändern. „Aber das kraftvolle Bekenntnis zum kommunalen Hebesatzrecht und die Warnung vor einem ‚Flickenteppich‘ passen nicht zueinander, sondern stehen in diametralem Widerspruch zueinander.“ Die kommunale Selbstverwaltung sei kein „buntes Durcheinander“, sondern Ausdruck von Bürgernähe.
„Eine Öffnungsklausel für die Länder bringt dabei nicht zusätzliche Bürokratie, sondern ermöglicht einen Wettbewerb um die unbürokratischste Lösung. Möglich wird auch der Vergleich unterschiedlicher Modelle. Für uns ist dabei zentral, dass die Kommunalfinanzen gesichert werden und Wohnen nicht verteuert wird“, so Reinhart.
„Ich begrüße es, dass die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den deutschen Landesparlamenten und dem Bundestag anlässlich ihrer Frühjahrskonferenz einen Beschluss gefasst haben, der meine Ansichten unterstützt.“
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