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Europäischer Gerichtshof: CETA ist mit EU-Recht vereinbar

Das im Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorgesehene System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten ist mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der EuGH in einem Urteil am Dienstag (30. April 2019) in Luxemburg bestätigt. Laut Gerichtshof wird die Autonomie der Rechtsordnung der EU nicht durch das Abkommen beeinträchtigt. 
„Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, zur Vereinbarkeit von CETA mit europäischem Recht. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Europa. Der Abschluss von modernen Handelsabkommen bleibt damit weiterhin möglich. Es sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die von solchen Abkommen profitieren“, sagte unser europapolitischer Sprecher Joachim Kößler MdL. 
Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Antrag Belgiens. Vor allem Politiker der Region Wallonie hatten Zweifel an dem vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus zwischen Investoren und Staaten.  „Nun steht einer finalen Umsetzung des Abkommens nichts mehr im Weg“, sagt Kößler. Das Abkommen wird in Teilen bereits 2017 vorläufig angewendet. Es enthält Vorschriften, nach denen das Schiedsgericht demokratisch getroffene Entscheidungen nicht infrage stellen könne. Dies betreffe etwa den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder des Lebens und der Gesundheit von Menschen und Tieren, aber auch die Lebensmittelsicherheit oder den Umwelt- und Verbraucherschutz.
CETA ist ein umfassendes Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen der EU und Kanada und war im September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Es soll die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen erleichtern. 
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