„Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg haben wir einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsorientierten und vor allem rechtssicheren Forstwirtschaft gemacht. Gemeinsames Ziel aller beteiligten Akteure war es dabei, dass eine einheitliche Betreuung und Unterstützung der kommunalen und privaten Waldbesitzer gesichert ist. Dies ist aus unserer Sicht auch gelungen. Weiter war oberste Priorität für die CDU-Landtagsfraktion, dass es zu keinen zusätzlichen Einschränkungen und Belastungen für die Waldbesitzer durch diese Reform kommt. Auch hierfür hat sich die CDU-Fraktion erfolgreich stark gemacht,“ erklärte Dr. Rapp im Anschluss an die Sitzung.
„In der weiteren Umsetzung werden wir uns dafür einsetzen, dass eine zielgerichtete Förderung der Privatwaldbesitzer auf den Weg gebracht wird. In Anbetracht der Dürre im vergangenen Jahr und des damit zusammenhängenden massiven Borkenkäferbefalls ist eine flächige Unterstützung der Waldbesitzer notwendig. Hier müssen schnelle Reaktionen erfolgen und unnötige theoretische Diskussionen vermieden werden,“ betonte Dr. Rapp.