Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

„Alle ziehen an einem Strang“ – Häuser des Jugendrechts auch in der Fläche verankern

Die kurzen Wege machen es möglich, zeitnah auf Straftaten zu reagieren, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurden. Auf der Grundlage des Erziehungsgedankens, der im Jugendstrafrecht verankert ist, können so umgehend Angebote gemacht und Lösungswege aufgezeigt werden. Hierzu gehören neben den zweifelsohne erforderlichen zügigen staatsanwaltlichen und polizeilichen Ermittlungen u.a. die unmittelbare Ansprache der Beschuldigten, die Ableistung gemeinnütziger Stunden, die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder die Vermittlung einer geeigneten Wohngruppe für den Täter.
Die vier bereits bestehenden Häuser des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt, Pforzheim, Mannheim und Heilbronn arbeiten sehr erfolgreich. Die Vorteile der Häuser des Jugendrechts liegen in der unmittelbaren Ansprache der jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten und die dadurch verbesserte Prävention. Parallel zu den Ermittlungsmaßnahmen könne die Zeit passgenau zur Durchführung erzieherischer Maßnahmen genutzt werden. Dementsprechend wird seitens des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg aktuell an der Errichtung weiterer Häuser, insbesondere in Offenburg, Karlsruhe und Ludwigsburg gearbeitet. Die Rechtspolitiker unserer Fraktion sprachen sich in einem Vor-Ort-Gespräch mit den Verantwortlichen der Kooperationspartner des Hauses des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt am 6. Juni 2019 für eine am Bedarf orientierte Ausbreitung der Einrichtungen in der Fläche aus.
Das Konzept hat auch zum Ziel, Präventionsmaßnahmen für straffällige junge Menschen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang sollen nach dem Willen der Mitglieder unseres Arbeitskreises „Recht und Verfassung“ Möglichkeiten zur Förderung von Projekten des Hauses des Jugendrechts, sei es über Haushaltsmittel sei es über Geldbußenzuweisungen geschaffen werden.
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