Der Bund kann durch ein Freigabegesetz oder eine einfachgesetzliche Öffnungsklausel den Ländern eine eigene Rechtsetzungsbefugnis einräumen. Dies könnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen relativ schnell umsetzen.
Unser Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart sagt: "Die Große Koalition in Berlin muss sich jetzt endlich zusammenraufen und zügig den Weg für eine individuelle Regelung der Länder freimachen. Ein Land kann dann eine eigene Regelung erlassen, muss das aber nicht. Die Reform muss zugleich aufkommensneutral ausgestaltet werden. Sie darf nicht dazu genutzt werden, das Steueraufkommen zu erhöhen.“
Unser Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart sagt: "Die Große Koalition in Berlin muss sich jetzt endlich zusammenraufen und zügig den Weg für eine individuelle Regelung der Länder freimachen. Ein Land kann dann eine eigene Regelung erlassen, muss das aber nicht. Die Reform muss zugleich aufkommensneutral ausgestaltet werden. Sie darf nicht dazu genutzt werden, das Steueraufkommen zu erhöhen.“
„Wir in der CDU-Landtagsfraktion sprechen uns eindeutig für ein einfaches und transparentes Flächenmodell aus. Das wertabhängige Modell von Finanzminister Scholz ist ein bürokratisches Monster. Es ist viel zu kompliziert und nicht praxistauglich.“
Die Grundsteuer sei schon heute keine Einheitssteuer: Über die Höhe der Grundsteuer bestimmten weder Bund noch Land, sondern die Gemeinden mit ihrem Hebesatzrecht – und das solle auch so bleiben. Die Hebesätze aber lägen bundesweit zwischen 0 Prozent und fast 1000 Prozent. Damit sind die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich. Die Gegebenheiten sind nicht nur zwischen Kiel und Konstanz unterschiedlich, sondern oft auch innerhalb eines Landkreises. Zudem kommen die Einnahmen den Kommunen in vollem Umfang zu Gute, Bund und Länder bekommen keinen Euro.
Die Grundsteuer sei schon heute keine Einheitssteuer: Über die Höhe der Grundsteuer bestimmten weder Bund noch Land, sondern die Gemeinden mit ihrem Hebesatzrecht – und das solle auch so bleiben. Die Hebesätze aber lägen bundesweit zwischen 0 Prozent und fast 1000 Prozent. Damit sind die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich. Die Gegebenheiten sind nicht nur zwischen Kiel und Konstanz unterschiedlich, sondern oft auch innerhalb eines Landkreises. Zudem kommen die Einnahmen den Kommunen in vollem Umfang zu Gute, Bund und Länder bekommen keinen Euro.
Hintergrund:
Der Bund könnte so seine Reform bis zum 31.12.2019 umsetzen. Damit wären die Einnahmen aus der Grundsteuer von rund 1,8 Milliarden der Kommunen im Land zunächst einmal gesichert. Gleichzeitig könnten die Länder ein eigenes Modell auf den Weg bringen. Sie haben dabei einen größeren Gestaltungsspielraum und sind nicht starr an eine bundesrechtliche Regelung gebunden. Bis zum Einsatz des Ländermodells käme dann das Bundesmodell zur Anwendung.
Der Bund könnte so seine Reform bis zum 31.12.2019 umsetzen. Damit wären die Einnahmen aus der Grundsteuer von rund 1,8 Milliarden der Kommunen im Land zunächst einmal gesichert. Gleichzeitig könnten die Länder ein eigenes Modell auf den Weg bringen. Sie haben dabei einen größeren Gestaltungsspielraum und sind nicht starr an eine bundesrechtliche Regelung gebunden. Bis zum Einsatz des Ländermodells käme dann das Bundesmodell zur Anwendung.