„In Baden-Württemberg wird schon bisher dort gemessen, wo die Belastung am stärksten ist. Dabei sind Vorgaben zu beachten, wie Abstand zur Straße oder Kreuzungen, Höhe der Messstelle und Repräsentativität für einen längeren Straßenabschnitt. An diesen Vorgaben ändert sich durch das aktuelle Urteil nichts.
Nach meiner Einschätzung dürfte das Urteil eher dazu führen, dass in anderen Mitgliedsstaaten nun schärfer kontrolliert werden muss. Messungen in Hinterhöfen oder auf Dächern in 40 Metern Höhe können nicht rechtmäßig sein. Das Urteil könnte zu einer besseren Luftqualität in ganz Europa führen. Der Gesundheitsschutz muss immer an erster Stelle stehen. Das war immer unser erstes Anliegen.
Nach meiner Einschätzung dürfte das Urteil eher dazu führen, dass in anderen Mitgliedsstaaten nun schärfer kontrolliert werden muss. Messungen in Hinterhöfen oder auf Dächern in 40 Metern Höhe können nicht rechtmäßig sein. Das Urteil könnte zu einer besseren Luftqualität in ganz Europa führen. Der Gesundheitsschutz muss immer an erster Stelle stehen. Das war immer unser erstes Anliegen.