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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

PM 80/2019 Reinhart zu Smartphones und Tablets einfacher abschreiben

„Seit 1. Januar 2018 liegt die angehobene Grenze für eine Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bei 800 Euro. In Anbetracht der üblichen Preise z.B. für die aktuellsten Smartphones oder Tablets sollte dieser Wert weiter erhöht werden. Nach unserer Auffassung wäre eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro angemessen. Die Landesregierung hat sich bereits im Bundesrat für die weitere Erhöhung auf 1.000 Euro ausgesprochen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat erneut für eine Änderung des § 6 Abs. 2 EStG im Sinne des Entlastungsvorschlags einsetzen. Die Anhebung auf 1.000 Euro ist bereits im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2019 enthalten. Zudem wollen wir, dass die Wertgrenze regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst wird.“
Hintergrund:
Diese Erhöhung würde die Kosten für selbstständige Gewerbetreibende und Freiberuflerinnen bzw. Freiberufler senken, da Wirtschaftsgüter auch im Wert zwischen 800 Euro und 1.000 Euro sofort nach der Anschaffung abgeschrieben werden könnten und nicht in der Anlagenbuchhaltung erfasst werden müssten.
Durch eine Grenze von 1.000 Euro könnten die bisher geltenden Regeln für die sogenannte Sammelabschreibung entfallen. Damit gäbe es nur noch ein und nicht zwei Verfahren für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Dies würde die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten und zugleich eine Entlastung der zuständigen Finanzämter mit sich bringen.
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