„Wir dürfen die Weiterbildung im nichtberuflichen Bereich nicht verteuern. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass der Plan der Bundesregierung zur Änderung der Umsatzsteuerregelung für die Weiterbildung verhindert werden muss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nämlich vor, die bisher von der Umsatzsteuer befreiten Angebote der allgemeinen Weiterbildung mit einer Umsatzsteuer zu belegen. Diese Änderung würde sich auf Angebote unter anderem der Volkshochschulen, der Musikschulen sowie weitere Angebote der politischen oder der Erwachsenenbildung auswirken und dort wohl zu höheren Kurs- und Teilnahmegebühren führen.
Das Land wird dem zustimmungspflichtigen Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen. Kultusministerin Eisenmann hat hier unsere volle Unterstützung. Die vielfältigen Angebote der Erwachsenenbildung stärken nicht nur die unmittelbaren beruflichen Qualifikationen, sondern vermitteln auch Kompetenzen, die für das Zusammenleben in unserer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft wesentlich sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in der Lage sein, in einer immer komplexeren Informationsgesellschaft selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu handeln. Ein chancengerechter Zugang aller Bürger zu einem qualifizierten Weiterbildungssystem im Sinne des lebenslangen Lernens ist deswegen außerordentlich wichtig.“
Das Land wird dem zustimmungspflichtigen Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen. Kultusministerin Eisenmann hat hier unsere volle Unterstützung. Die vielfältigen Angebote der Erwachsenenbildung stärken nicht nur die unmittelbaren beruflichen Qualifikationen, sondern vermitteln auch Kompetenzen, die für das Zusammenleben in unserer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft wesentlich sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in der Lage sein, in einer immer komplexeren Informationsgesellschaft selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu handeln. Ein chancengerechter Zugang aller Bürger zu einem qualifizierten Weiterbildungssystem im Sinne des lebenslangen Lernens ist deswegen außerordentlich wichtig.“