„Baden-Württemberg steht auch im Gesundheitswesen für Erfolg durch Vielfalt, Innovation und Bürgernähe.
Deshalb ist es zunächst erfreulich, dass sich der Bundesgesundheitsminister nach deutlicher Kritik aus Baden-Württemberg und anderen Ländern eines Besseren besonnen und auf die im Referentenentwurf noch enthaltenen Regelungen zur bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen und zur einheitlichen Kassenaufsicht verzichtet hat.
Gleichwohl kann auch der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nicht überzeugen. Er gefährdet mit dem generellen Verbot der Verknüpfung von Diagnosen und der Vergütung ärztlicher Leistungen bestehende Vertrags- und Versorgungsstrukturen. Zudem bringt die geplante Einführung der so genannten Regionalkomponente im Kassenausgleich die Gefahr mit sich, dass zukünftig Ländern, die wie Baden-Württemberg sowohl im Krankenhausbereich als auch im ambulanten Bereich über überdurchschnittlich effiziente Versorgungsstrukturen verfügen, weitere Mittel entzogen werden, weil diese vermeintlich nicht für die Versorgung gebraucht würden. Diese Mittel fehlen dann aber bei uns im Land für die regionale Weiterentwicklung einer innovativen Gesundheitsversorgung mit den Akteuren vor Ort. Gleichzeitig würde die Umverteilung dieser Mittel in andere Regionen dazu führen, dass dort bestehende weniger effiziente und damit teurere Strukturen zementiert werden.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die kritische Stellungnahme, die der Bundesrat heute zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben hat. Sie macht deutlich, dass wir uns mit unserer Überzeugung, dass ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen den Akteuren vor Ort hinreichende Gestaltungsspielräume lassen muss, in guter Gesellschaft befinden. Eine entsprechende Ausgestaltung des Ordnungsrahmens ist auch möglich, ohne die vom Bund zu Recht angestrebte Stärkung der Manipulationsresistenz des Kassenausgleichs und die Stärkung der einheitlichen Aufsichtsführung von Bund und Ländern grundlegend in Frage zu stellen.“