„Ich begrüße die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden. Wir werden dieses Ergebnis jetzt im parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt umsetzen. Ich bin zufrieden damit, dass die Verhandlungen zu dem Ergebnis geführt haben, für das meine Fraktion schon vor Wochen geworben hat. Miteinander sprechen ist immer besser, als übereinander zu reden. Wir statten unsere Kommunen gut aus. Uns war und ist die gute Beziehungen zwischen Land und Kommunen wichtig. Das zeigt sich auch daran, dass unsere Kommunen die geringsten Schulden im Bundesvergleich aller Länder aufwiesen. In der vergangenen Dekade haben wir die Zuweisungen von rund sechs auf fast zwölf Milliarden Euro verdoppelt“, betonte Reinhart.
„Im kommenden Doppelhaushalt werden insgesamt 126 Millionen Euro für Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz den Kommunen zur Verfügung gestellt. Für die darauffolgenden Jahre wurde sich auf eine dauerhafte Finanzierung durch das Land verständigt, die auf den durch das neue Bundesteilhabegesetz zusätzlich verursachten Aufwendungen beruht“, erklärte Reinhart.
„Für die Unterbringung Geduldeter in den Kreisen sollen jährlich 170 Millionen bereitgestellt werden. Für die darauffolgenden Jahre hat das Land der kommunalen Seite darüber hinaus dauerhaft zugesagt, den Aufwand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abzüglich eines kommunalen Sockelbetrags in Höhe von 40 Millionen Euro zu erstatten. Diese Vereinbarung gilt so lange, bis ein entsprechendes Gesetz zur Übernahme der Kosten für Geduldete in Kraft tritt, was ich sehr begrüße“, hob Reinhart hervor. Des Weiteren seien wir unseren Kommunen beim Integrationslastenausgleich und bei den Leitungsaufgaben beim Gute-Kita-Gesetz ein gutes Stück entgegengekommen.