CDU Fraktion BaWu logo
Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Einigung zu Polizeigesetz und Bleiberecht steht – Gemeinsame PM Fraktionen GRÜNE und CDU

Die Regierungsfraktionen haben heute das Gesamtpaket zum Polizeigesetz und zum Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit auf den Weg gebracht. „Wir haben sorgfältig gearbeitet und das innenpolitische Paket jetzt zu einem guten Ergebnis geführt – Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, sagte Prof. Wolfgang Reinhart nach dem Ende der Fraktionssitzung.
Folgende Inhalte wurden vereinbart:
Beim Thema Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit und Beschäftigung wird die Koalition gemeinsam mit anderen Ländern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um für Asylbewerber in Arbeit eine verbesserte Bleibeperspektive zu schaffen. Das sei ein wichtiges Signal auch an alle Unternehmen, die sich hier bei der Integration und Beschäftigung Geflüchteter engagieren.
Priorisiert werde dort, wo es rechtlich zulässig ist. Bei der Priorisierung gehe es vor allem darum, dass bei ohnehin begrenzten Kapazitäten – beispielsweise bei Abschiebeflügen nach Gambia – zunächst diejenigen ohne Jobs oder Ausbildung abgeschoben werden und eben nicht die, die hier arbeiten und Steuern bezahlen. Ausreisepflichtige Beschäftigte, die bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen und unter die geplante Bundesratsinitiative fallen, können zwar derzeit keine Beschäftigungsduldung erhalten. Solche Fallkonstellationen können aber im Einzelfall Vorgänge für die Härtefallkommission sein.
Prof. Dr. Wolfgang Reinhart: „In der Frage mit dem Umgang Ausreisepflichtiger Beschäftigter haben wir eine pragmatische Lösung innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen gefunden. Für uns ist bei der Duldung entscheidend: Recht bleibt Recht. Die Behörden werden ihre Entscheidungen auf der Grundlage des geltenden Rechts treffen. Das war uns wichtig. Wer die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung nicht erfüllt, kann derzeit keine Beschäftigungs- oder allgemeine Ermessensduldung erhalten, mit einer Bundesratsinitiative werden wir jetzt die berechtigten Anliegen der Wirtschaft aufnehmen.“
Beim Polizeigesetz umfasse das Paket den Einsatz von Bodycams in Innenräumen und Wohnungen – unter der Bedingung, dass Richter über die Nutzung der Aufnahmen entscheiden. Damit erkenne man die präventiv-abschreckende Wirkung an und gebe der Polizei weitergehende Möglichkeiten, insbesondere beim Kampf gegen häusliche Gewalt. Für die Durchsuchung bei Großveranstaltungen werde die Rechtslage präzisiert und eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen.
Reinhart: „Beim Polizeigesetz ist der Weg jetzt frei für die dringend erforderlichen Ermächtigungen der Polizei zum Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen und Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Beschränkung des Einsatzes der Bodycam nur auf öffentliche Bereiche nicht ausreichend ist. Auch die Erweiterungen der polizeilichen Befugnis zur Durchführung von Personenfeststellungen und Durchsuchung von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen wird kommen. Das ist eine wesentliche Stärkung unserer Polizei und damit auch der Sicherheit im öffentlichen Raum. Besonders Großveranstaltungen sind gefährdet und hier müssen wir aktiv Terrorgefahren abwehren.“
Jetzt teilen!

Weitere Meldungen