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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Neumann-Martin: „Wir müssen die Schwachen in unserer Gesellschaft schützen.“

Bei der 2. Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Landtag geht es darum, das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg an Änderungen aus dem Bundesteilhabegesetz anzupassen. Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Leistungen für geistig und körperlich behinderte Kinder sollen von einer einzigen Stelle, dem Jugendamt, erbracht werden und nicht mehr von verschiedenen Stellen, nämlich dem Jugend- und dem Sozialamt. Konkret bedeutet dies für die Eltern und Familien eine enorme Erleichterung des Alltags.
Derzeit ist das Innenministerium oberste Aufsichtsbehörde für die Jugendämter. Wir plädieren dafür, diese Rechtsaufsicht auf das Ministerium für Soziales und Integration zu übertragen. Unsere Sprecherin für Jugendpolitik Christine Neumann-Martin sagte: "Das Ziel ist es, die Schwachen in unserer Gesellschaft zu schützen."
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