Die Corona-Krise erfasst gerade auch die Leistungen der Kommunen für die Familien. Kindergärten und Kindertagesstätten sind geschlossen. Auch viele andere kommunale Einrichtungen können ihre wichtigen Leistungen derzeit nicht anbieten. Gleichzeitig müssen viele Familien Einkommensminderungen wie etwa durch Kurzarbeit auffangen. Auch wer seine Kinder zu Hause aktuell selbst betreuen muss, soll nicht zusätzlich zum eigenen Einkommensverlust durch weiterlaufende Elternbeiträge Nachteile haben.
Daher verzichten viele Städte und Gemeinden auf die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer laufender Gebühren. Land und Kommunen übernehmen die Einnahmeausfälle in gemeinsamer Verantwortung. Dazu stellt das Land den Kommunen im April eine Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung:
- Das Land beteiligt sich an den Kosten, wenn Städte und Gemeinden im März und April aufgrund der Schließung von Kindergärten und Betreuungseinrichtungen auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten.
- Auch die Beiträge für Kindertagesstätten der freien Träger werden bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet.
- Für Tageseltern werden vor Ort praxisnahe und unkomplizierte Übergangslösungen gefunden.
- Das Land gleicht ebenfalls ausbleibende Gebühren an den Volkshochschulen oder in der Schülerbeförderung teilweise aus.
- Weitere Zuschüsse sind u. a. für Musikschulen oder für soziale Dienste – etwa im Rahmen der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe – vorgesehen.
- Auch für die Vereine und für das Ehrenamt als elementaren Teil des kommunalen Lebens müssen wir Entlastung schaffen.
Wir haben den Wunsch der Städte und Gemeinden nach einer fairen Lastenteilung frühzeitig unterstützt und begrüßt das Paket für die Kommunen ausdrücklich. Das Land und die kommunale Familie sind gerade unter der Wirkung der Krise als starke Verantwortungsgemeinschaft gefordert. Dazu sind wir bereit.