„Wir haben das Thema gestern in der Fraktion im Beisein unseres Ministerpräsidenten sehr kritisch beraten. Die strenge Auslegung der 800-Quadratmeter-Regelung in der Corona-Verordnung wurde aus unseren Reihen kritisiert. Wir haben eine Nachbesserung gefordert. Für uns steht der Infektionsschutz im Vordergrund. Das muss der Normzweck für alle einschränkenden Regelungen sein. Daran müssen wir uns orientieren. Wir hatten daher Bedenken geäußert, ob vor diesem Hintergrund eine starre 800-Quadratmeter-Vorschrift rechtlich zu halten ist.
Eine Öffnung der Regelung, dass Geschäfte mit abgetrennter Fläche öffnen dürfen, ist uns wichtig. Wir können uns aber auch gut vorstellen, die Regelung nicht von der Verkaufsfläche abhängig zu machen, sondern von dem jeweiligen Platz für den einzelnen Kunden. 20 Quadratmeter Platz für jeden Kunden könnten ein Maßstab sein. Denn Abstand ist der beste Infektionsschutz.“
Eine Öffnung der Regelung, dass Geschäfte mit abgetrennter Fläche öffnen dürfen, ist uns wichtig. Wir können uns aber auch gut vorstellen, die Regelung nicht von der Verkaufsfläche abhängig zu machen, sondern von dem jeweiligen Platz für den einzelnen Kunden. 20 Quadratmeter Platz für jeden Kunden könnten ein Maßstab sein. Denn Abstand ist der beste Infektionsschutz.“