Berlin/Stuttgart. Die Innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern haben das heute vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz heftig kritisiert. Sie forderten die Landesinnenminister der übrigen 15 Länder auf, keine Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Amtshilfe mehr nach Berlin zu entsenden bis rechtliche Fragen geklärt seien.
Thomas Blenke, der Vorsitzende der Konferenz der Innenpolitischen Sprecher, sagte: „Wir haben die Landesinnenminister gebeten, zu prüfen, ob dieses Gesetz auch für Polizistinnen und Polizisten der anderen Länder gilt, die im Rahmen der Amtshilfe in nicht unerheblicher Zahl regelmäßig in Berlin eingesetzt werden, wie beispielsweise bei den Demonstrationen am 1. Mai. Wir sollten keine Beamtinnen und Beamten mehr nach Berlin entsenden bis diese Fragen abschließend geklärt sind. Denn wir müssen unsere Polizistinnen und Polizisten schützen. Sie halten schließlich jeden Tag ihren Kopf für unsere Sicherheit hin.“
Der Rot-Rot-Grüne Senat möchte offenbar, dass Polizeibeamtinnen und -beamte künftig beim einem bloßen Verdacht nachweisen müssen, dass sie sich nicht diskriminierend verhalten haben. Für die Beamtinnen und Beamten bedeute dies eine hohe Unsicherheit in ihrer Arbeit. Außerdem sei das faktisch eine Umkehr der Beweislast und eine Form der Vorverurteilung, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen habe, so die Sprecher.
Blenke sagte: „Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei. Gerade während der Coronakrise ist das Vertrauen in den Staat und seine Beamtinnen und Beamten wesentlich. Das Gesetz stellt jedoch den gesamten öffentlichen Dienst in Berlin unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren. Die einzigen, die tatsächlich diskriminiert würden, seien durch dieses Gesetz allerdings die Berliner Landesbeamtinnen und -beamten. Das Gesetz ist ein weiterer Beweis für das Rot-Rot-Grüne Misstrauen gegenüber der Polizei.“
Thomas Blenke, der Vorsitzende der Konferenz der Innenpolitischen Sprecher, sagte: „Wir haben die Landesinnenminister gebeten, zu prüfen, ob dieses Gesetz auch für Polizistinnen und Polizisten der anderen Länder gilt, die im Rahmen der Amtshilfe in nicht unerheblicher Zahl regelmäßig in Berlin eingesetzt werden, wie beispielsweise bei den Demonstrationen am 1. Mai. Wir sollten keine Beamtinnen und Beamten mehr nach Berlin entsenden bis diese Fragen abschließend geklärt sind. Denn wir müssen unsere Polizistinnen und Polizisten schützen. Sie halten schließlich jeden Tag ihren Kopf für unsere Sicherheit hin.“
Der Rot-Rot-Grüne Senat möchte offenbar, dass Polizeibeamtinnen und -beamte künftig beim einem bloßen Verdacht nachweisen müssen, dass sie sich nicht diskriminierend verhalten haben. Für die Beamtinnen und Beamten bedeute dies eine hohe Unsicherheit in ihrer Arbeit. Außerdem sei das faktisch eine Umkehr der Beweislast und eine Form der Vorverurteilung, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen habe, so die Sprecher.
Blenke sagte: „Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei. Gerade während der Coronakrise ist das Vertrauen in den Staat und seine Beamtinnen und Beamten wesentlich. Das Gesetz stellt jedoch den gesamten öffentlichen Dienst in Berlin unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren. Die einzigen, die tatsächlich diskriminiert würden, seien durch dieses Gesetz allerdings die Berliner Landesbeamtinnen und -beamten. Das Gesetz ist ein weiterer Beweis für das Rot-Rot-Grüne Misstrauen gegenüber der Polizei.“