Zu Beginn des Gesprächs machte unser Fraktionsvorsitzender, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, die Anforderungen unserer Fraktion an ein Grundsteuermodell deutlich: „Wir wollen eine verfassungskonforme, schlanke, verwaltungsökonomische und gerechte Grundsteuer. Wohnen darf nicht noch teurer werden.“ Einig waren sich alle Beteiligten darin, dass das Land die Länderöffnungsklausel ziehen und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz machen werde. „Wir wollen den Gestaltungsspielraum als Landesgesetzgeber nutzen. Wir haben verschiedene Modellansätze intensiv geprüft, Anhörungen durchgeführt und sind uns einig, dass weder allein die Fläche noch allein der Bodenwert Grundlage für gerechte Ergebnisse sein kann. Jedes Grundmodell braucht eine zielgerichtete Nachjustierung. Daher muss am Ende ganz maßgeblich sein, welches Grundmodell am besten vor allem die Anforderungen der Verfassungsmäßigkeit und Verwaltungsökonomie erfüllt. Mit einem klugen Korrekturfaktor gilt es dann, gröbste Verwerfungen zu vermeiden.“
Unseren Abgeordneten war vor allem die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände wichtig. Die Steuer steht den Kommunen zu, sagte Reinhart. Daher habe er von Beginn an betont, eine Lösung könne es nur im guten Einvernehmen mit den Kommunen geben.
Finanzministerin Edith Sitzmann stellte der Fraktion die Eckpunkte einer Landesgrundsteuer auf Basis eines Bodenwertmodells mit dem Korrekturfaktor unterschiedlicher Steuerkraftmesszahlen für Gewerbeflächen und Wohnbebauung vor. Zudem soll es Härtefall- und Übergangsregelungen sowie Ausnahme- und Befreiungstatbestände geben. Eine Entscheidung hat die Fraktion noch nicht getroffen. Anschließend nahmen Joachim Walter, Präsident des baden-württembergischen Landkeistages, Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-Württemberg und Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Stellung zu den Vorschlägen und begrüßten das vorgestellte Modell.
In Baden-Württemberg müssen durch die Reform 5,6 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Das ist ein enormer Aufwand für die Verwaltung. Die Fraktion wird die Landesgrundsteuer auf der Grundlage der zwischen den Ressorts final abgestimmten Eckpunkte weiter beraten. Obwohl man sich noch nicht in allen Punkten einig ist, gehen alle Beteiligten von einem Kompromiss innerhalb der Koalition noch vor der Sommerpause aus.
Unseren Abgeordneten war vor allem die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände wichtig. Die Steuer steht den Kommunen zu, sagte Reinhart. Daher habe er von Beginn an betont, eine Lösung könne es nur im guten Einvernehmen mit den Kommunen geben.
Finanzministerin Edith Sitzmann stellte der Fraktion die Eckpunkte einer Landesgrundsteuer auf Basis eines Bodenwertmodells mit dem Korrekturfaktor unterschiedlicher Steuerkraftmesszahlen für Gewerbeflächen und Wohnbebauung vor. Zudem soll es Härtefall- und Übergangsregelungen sowie Ausnahme- und Befreiungstatbestände geben. Eine Entscheidung hat die Fraktion noch nicht getroffen. Anschließend nahmen Joachim Walter, Präsident des baden-württembergischen Landkeistages, Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-Württemberg und Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Stellung zu den Vorschlägen und begrüßten das vorgestellte Modell.
In Baden-Württemberg müssen durch die Reform 5,6 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Das ist ein enormer Aufwand für die Verwaltung. Die Fraktion wird die Landesgrundsteuer auf der Grundlage der zwischen den Ressorts final abgestimmten Eckpunkte weiter beraten. Obwohl man sich noch nicht in allen Punkten einig ist, gehen alle Beteiligten von einem Kompromiss innerhalb der Koalition noch vor der Sommerpause aus.