Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Hockenberger: „Unser Ziel ist, die Angleichungen der Haushalte der Eigenbetriebe an die Kernhaushalte nach gleichen Instrumentarien zu gestalten“

Ab dem Haushaltsjahr 2020 müssen alle Kommunen die Regeln der kommunalen Doppik berücksichtigen. 2009 wurde dies bereits für die Kernhaushalte eingeführt. Mit dem Gesetzentwurf soll das Hauptaugenmerk in Richtung Eigenbetriebsrecht gelenkt werden.
„Für nicht wenige Kommunen – wir wissen das aus der Diskussion in der Vergangenheit – war die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik eine echte Herausforderung. Deswegen haben auch viele bis zum Schluss mit der Umstellung gezögert, bis sie sozusagen unumkehrbar war. Manche kritisieren das noch immer. Insbesondere in den aktuellen Zeiten ist uns das nicht verborgen geblieben. Aber dieses Kapitel ist für uns abgeschlossen. Bei der großen Reform 2009 – ich hatte es gesagt – lag das Hauptaugenmerk auf den Kernhaushalten. Mit dem jetzt vorgesehenen Gesetzentwurf ändern wir das in Richtung Eigenbetriebsrecht“, sagte Hockenberger.
Außerdem wird das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und die Gemeindeordnung geändert. Auch dies sorgt dafür, dass die Angleichung der Haushalte der Eigenbetriebe an die Kernhaushalte nach den gleichen Prinzipien erfolgen kann.
„Wir ändern darüber hinaus das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und die Gemeindeordnung. Die kommunalen Landesverbände, die Gemeindeprüfanstalt und insbesondere der Verband kommunaler Unternehmen – wir haben es gehört – begrüßen die Änderungen ausnahmslos und haben Anregungen eingebracht, die im Gesetzentwurf berücksichtigt bzw. in der Gesetzesbegründung aufgenommen wurden. Der Normenkontrollrat hat keine Einwendungen. Den Zweckverbänden wird mit dieser Umstellung die Möglichkeit gegeben, insbesondere, was ihre Umlagefinanzierung anbelangt, auch in Zukunft verursachergerechte Kosten zwischen den Verbandsgemeinden zu verteilen.  Ich denke, dass das ein richtiger Weg ist, zumal unser Ziel ist, die Angleichungen der Haushalte der Eigenbetriebe an die Kernhaushalte nach gleichen Instrumentarien zu gestalten. Um diese Steuerungsmöglichkeit zu verbessern, werden eben die notwendigen kommunalen Elemente jetzt in das Eigenbetriebsrecht übernommen“, so Hockenberger.
Jetzt teilen!