Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Fraktion im Gespräch mit dem Landesverband Kindertagespflege

Am Rande des Plenartags waren Christine Jerabek, erste Vorsitzende des Landesverbands Kindertagespflege BW und Katja Reiner, Geschäftsführerin des Landesverbands, im Gespräch mit unserem Fraktionsvorsitzenden, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, und unserem Bildungspolitischen Sprecher Karl-Wilhelm Röhm.
Reinhart sagte: „Die Kindertagespflege leistet als besonders flexible und familiennahe Form der Kindertagesbetreuung einen wertvollen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kindertagespflege ist daher auch Bestandteil des qualitativen und quantitativen Ausbaus des Systems der Kindertagesbetreuung.“
Unsere Fraktion unterstützt das Anliegen des Landesverbands, die Kindertagespflege in das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) aufzunehmen. Es sei wünschenswert, die Eckpfeiler der Kindertagespflege in einem Gesetzesverfahren zu regeln und nicht nur in einer Verwaltungsvorschrift, die alle zwei Jahre fortgeschrieben werde. Damit erhielten Tagespflegepersonen und Träger der Kindertagespflege mehr Planungssicherheit, erklärte Röhm.
Unsere Fraktion spreche sich auch dafür aus, dass eine Tagespflegeperson, die mit 300 UE geschult ist und über 3 Jahre Berufserfahrung verfügt, als Fachkraft anerkannt werde, um gemeinsam mit einer weiteren Tagespflegeperson einen „TigeR“ mit bis zu 9 betreuten Kindern zu betreiben. Dabei solle es ermöglicht werden, die Zahl von 12 angemeldeten Kindern im Platz-Sharing (Teilzeit-betreute Kinder) auf 14 Kinder erhöhen zu können. Diesem seit Längerem bestehenden Wunsch des Landesverbands solle entsprochen werden, sowohl mit Blick auf Kinder, deren Eltern nur wenige Betreuungsstunden wünschen, als auch mit Blick auf das Einkommen der Tageseltern, sagte Röhm.
Reinhart sagte: „Wir haben das Anliegen des Tageselternverbands nach Erhöhung des Entgelts von 5,50 auf 6,50 Euro pro Kind und Stunde gerne und erfolgreich unterstützt. Die Bezahlung der Tageseltern ist uns auch zukünftig ein Anliegen.“
Ein weiteres Gesprächsthema war die Ausgestaltung des 5. Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung (2020-2021). Der Bund hat im Rahmen des jüngsten Konjunkturpakets eine Förderung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung beschlossen. Der Verfügungsrahmen für Baden-Württemberg beträgt voraussichtlich 136 Mio. Euro. Wie bereits im Rahmen der Vorgängerprogramme sollen hierbei auch die Belange der Kindertagespflege berücksichtigt werden.
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