Am Ende der Verbüßung einer Freiheitsstrafe steht die Entlassung. Damit die Entlassung aus dem Strafvollzug gelingt und der Gefangene in Zukunft ein Leben ohne Straftaten führt, gibt es die Möglichkeit des Freigangs. Der Freigang ist mit Abstand die Vollzugsart, welche die höchsten Ansprüche an einen Gefangenen stellt. Morgens aus der Anstalt zur Arbeit, nach Feierabend wieder zurück in den Strafvollzug. Keinen Alkoholgenuss, stichprobenartige Arbeitsstellenkontrollen, festgelegte Ausgang- und Rückkehrzeiten und viele andere Auflagen müssen täglich erfüllt werden um im Freigang zu bleiben.
Arbeitskreisvorsitzender Arnulf von Eyb MdL sagte dazu: „Junge Menschen brauchen professionelle Begleitung, Hilfestellung und eine Perspektive, damit sie ihr weiteres Leben zukünftig straffrei führen. Es ist großartig, wie engagiert die Mitarbeiter des Freigängerheims der JVA Adelsheim die Gefangenen auf ihrem Weg in die Freiheit begleiten und ihnen dabei Orientierung und Struktur geben“.
Arnulf von Eyb: „Dezentrale und kleingliedrige Strukturen haben sich bewährt, dies sieht man an der erfolgreichen Arbeit des Freigängerheims der JVA Adelsheim. Die CDU setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass solche Strukturen landesweit bestehen bleiben und ausgebaut werden“.
„Der beste Opferschutz ist die Verhinderung von Straftaten, hierzu tragen die Mitarbeiter des Freigängerheim der JVA Adelsheim mit ihrer täglichen Arbeit bei, denn sie zeigen Wege in ein Leben ohne Straftat auf“, so von Eyb.