„In Anbetracht der Kostenentwicklung in der Pflege und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die angekündigte Reform überfällig. Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits vor zwei Jahren im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister dafür plädiert, Eigenanteile in der stationären Pflege zu begrenzen.“
Die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen und der anhaltende Fachkräftemangel stellen sowohl die Heimbetreiber als auch die Pflegeversicherung insgesamt vor große Herausforderungen. Die Lösungen, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen vorgeschlagenen werden, verursachen zusätzliche Kosten in erheblichem Umfang, die in der bisherigen Logik der Pflegeversicherung allein zu Lasten der Pflegeheimbewohner bzw. der Sozialhilfe gehen. Dies zu durchbrechen und damit Pflegekosten berechenbar zu machen, ist der richtige Ansatz.
„Die Initiative des Bundesgesundheitsministers, den Eigenanteil für die pflegerische Versorgung von Pflegeheimbewohnern bundesgesetzlich auf 700 Euro zu begrenzen, kann ich deshalb nur unterstützen“, so Hartmann-Müller. Davon würden insbesondere die Menschen in Baden-Württemberg profitieren, deren pflegebezogener Eigenanteil mit durchschnittlich 1062 Euro deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 786 Euro liegt.
Darüber hinaus sei es wichtig, auch die Arbeitsbedingungen der Pflegkräfte in den Blick zu nehmen, so die Abgeordnete. „Die Pflegekräfte sind es, die maßgeblich für die Qualität der vor Ort erbrachten Leistungen verantwortlich zeichnen“, erklärte Hartmann-Müller. „Jede Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen kommt damit unmittelbar auch den pflegebedürftigen Menschen zu Gute.“ Auch die Vorschläge zur Bündelung und Dynamisierung von Leistungen für pflegende Angehörige findet die Abgeordnete überzeugend.
„Das ist CDU-Politik: Wir schützen und stärken unmittelbar diejenigen, die Schutz und Unterstützung brauchen: die pflegbedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte“, so Hartmann-Müller.
Die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen und der anhaltende Fachkräftemangel stellen sowohl die Heimbetreiber als auch die Pflegeversicherung insgesamt vor große Herausforderungen. Die Lösungen, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen vorgeschlagenen werden, verursachen zusätzliche Kosten in erheblichem Umfang, die in der bisherigen Logik der Pflegeversicherung allein zu Lasten der Pflegeheimbewohner bzw. der Sozialhilfe gehen. Dies zu durchbrechen und damit Pflegekosten berechenbar zu machen, ist der richtige Ansatz.
„Die Initiative des Bundesgesundheitsministers, den Eigenanteil für die pflegerische Versorgung von Pflegeheimbewohnern bundesgesetzlich auf 700 Euro zu begrenzen, kann ich deshalb nur unterstützen“, so Hartmann-Müller. Davon würden insbesondere die Menschen in Baden-Württemberg profitieren, deren pflegebezogener Eigenanteil mit durchschnittlich 1062 Euro deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 786 Euro liegt.
Darüber hinaus sei es wichtig, auch die Arbeitsbedingungen der Pflegkräfte in den Blick zu nehmen, so die Abgeordnete. „Die Pflegekräfte sind es, die maßgeblich für die Qualität der vor Ort erbrachten Leistungen verantwortlich zeichnen“, erklärte Hartmann-Müller. „Jede Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen kommt damit unmittelbar auch den pflegebedürftigen Menschen zu Gute.“ Auch die Vorschläge zur Bündelung und Dynamisierung von Leistungen für pflegende Angehörige findet die Abgeordnete überzeugend.
„Das ist CDU-Politik: Wir schützen und stärken unmittelbar diejenigen, die Schutz und Unterstützung brauchen: die pflegbedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte“, so Hartmann-Müller.