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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Beherbergungsverbot vorläufig ausgesetzt – PM 100 Rapp zu Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof

Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich bereits in ihrer Fraktionssitzung am Dienstag klar gegen das Verbot ausgesprochen. „Ich bin froh, dass die Entscheidung des VGH nun Klarheit für die Branche und ihre Gäste bringt. Die Belastung für die Hotel- und Beherbergungsbetriebe war nicht verhältnismäßig, und dem „Lockdown“ durch die Hintertür ist damit endgültig ein Riegel vorgeschoben“, betont Rapp.
Die Vorschrift sei nicht wirksam gewesen, denn Beherbergungsbetriebe waren in den vergangenen Monaten auf keinen Fall Auslöser oder Hotspot für Neuansteckungen mit dem Coronavirus. „Wir müssen unseren Blick jetzt verstärkt auf Maßnahmen richten, die wirklich dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen und die Ansteckungsgefahr zu senken“, so Rapp. 
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