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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Gentges: Reform des Hochschulgesetzes – Freiheit von Forschung und Lehre bleibt unangetastet

Das Landeshochschulgesetz musste wegen Änderungen im Umsatzsteuerrecht reformiert werden. Das haben wir genutzt, um wichtige Punkte wie das Vollverschleierungsverbot und ein neues Ordnungsrecht in das Hochschulrecht aufzunehmen. Beides dient der Wissenschaftsfreiheit und soll dazu beitragen, einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu sichern. Erstmals wird im Hochschulrecht nun endlich auch die Möglichkeit genannt, Hochschulwahlen online durchzuführen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie überfällig das war.
Marion Gentges, Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst, sagte im Landtag: „Wir ermöglichen es den Hochschulen, in ihrer Satzung ein Verbot von Gesichtsvollverschleierungen vorzunehmen. Wir führen das Ordnungsrecht an den Hochschulen wieder ein, damit in Fällen, in denen der Hochschulbetrieb von einzelnen Hochschulmitgliedern massiv oder sogar mit Gewalt gestört wird, die Hochschulen angemessen reagieren können.“
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