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Hockenberger: Quantensprung in der Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts

Mit dem Gesetz werden die Rechte der ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch unterhalb der Katastrophenschwelle gestärkt und rechtlich klar geregelt. Nicht zuletzt wird die gesetzliche Neuregelung die Grundlage dafür bilden, dass sich das Land künftig mit einer Pauschale an der Ausbildung und der Ausrüstung der ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagierten Helferinnen und Helfer beteiligen wird.
Ulli Hockenberger sagte: „Wer zu einem Einsatz kommt, hat auch das Recht, dafür entsprechend entschädigt zu werden und muss dafür keine Nachteile in Kauf nehmen. Wir beteiligen uns an der Aus- und Fortbildung. Wir wollen, dass der ehrenamtliche Bevölkerungsschutz eine gute Zukunft hat. Deswegen müssen wir auch rechtzeitig an den Nachwuchs denken und das Ehrenamt einigermaßen attraktiv gestalten. Wir stehen damit für meine Begriffe vor einem Quantensprung in der Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts.“
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