Ab sofort können Jung-Meisterinnen und -Meister in Baden-Württemberg die neue Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses beantragen. Unser Sprecher für Handwerkspolitik, Thomas Dörflinger, sagt: „Nach dem Meisterbonus kommt nun auch die Meistergründungsprämie. Damit wird die Meisterausbildung nochmals attraktiver, indem schon frühzeitig Unternehmensnachfolge und Unternehmensübernahme gesichert werden kann. Das ist ein wichtiger Beitrag für unser Wirtschaftskraft, die Arbeitsplätze im Land und vor allem für das Fortbestehen handwerklicher Betriebe. Kurzum: Die CDU-Landtagsfraktion ist dem Handwerk ein starker und verlässlicher Partner -und wird es auch in der Zukunft sein. "
Die Gründungsprämie wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung, aufgenommen, und damit eine möglichst unbürokratische Einführung und Umsetzung gewährleistet. Die Antragstellung erfolgt dabei weiterhin über die Hausbanken.
Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-Bank beantragen. Die Meisterinnen und Meister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Somit können auch junge Meisterinnen und Meister aus anderen Bundesländern von der Förderung profitieren, sofern sie sich in Baden-Württemberg selbständig machen.