Baden-Württemberg vergibt künftig 75 zusätzliche Plätze pro Jahr an Medizinstudierende, die sich verpflichten, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztinnen und Hausärzte auf dem Land zu arbeiten. Laut Sozialministerium ist die Bewerbungsplattform seit 26. April freigeschaltet. Bewerberinnen und Bewerber können sich bis zum 7. Mai um einen Medizin-Studienplatz bewerben.Hier geht es zur Bewerbung.
Alternativ kann man über https://www.service-bw.de/ den Suchbegriff „Landarztquote“ eingeben.
Warum eine Landarztquote?
Während auf dem Land zunehmend Hausärzte fehlen, sind einzelne Ballungszentren nach wie vor überversorgt. Es gibt in Baden-Württemberg demnach keinen flächendeckenden Ärztemangel, vielmehr sind die Ärzte nicht dort, wo sie aktuell besonders gebraucht werden – im ländlichen Raum. „Die Einführung einer Landarztquote geht auf einen Vorschlag meiner Fraktion zurück“, sagt unser Fraktionschef Wolfgang Reinhart. „Ich freue mich, dass wir unseren Koalitionspartner von der Idee überzeugen konnten und dass es nun losgeht.“ Der sozialpolitische Sprecher unserer Fraktion, Stefan Teufel, betont: „Die Landarztquote ist die einzige Möglichkeit, um verbindlich mehr Hausärzte für unterversorgte Gebiete zu gewinnen. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass die Quote funktioniert und angenommen wird.“ Die hochschulpolitische Sprecherin unserer Fraktion, Marion Gentges, erklärte: „Die Landarztquote nimmt niemanden etwas weg, ganz im Gegenteil. Sie schafft vielmehr einen zusätzlichen Zugang zum Arztberuf.“
Was ist die Landarztquote?
Die Medizinstudienplätze an den Universitäten im Land wurden um 10 Prozent, also um 150 Plätze, aufgestockt. Die Hälfte dieser neuen Studienplätze wird an Studentinnen und Studenten vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und der einschlägigen Weiterbildung 10 Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten Region Baden-Württembergs zu arbeiten.
Für die Landarztstudentinnen und -studenten gelten neben der Abiturnote auch noch andere Auswahlkriterien. Es soll vor allem auf die einschlägige berufliche Vorbildung und für die Hausarzttätigkeit wichtige soziale Kompetenzen ankommen. Damit öffnen wir das Medizinstudium auch für Menschen, die zwar kein Einserabitur, aber bereits Qualifikationen als Krankenschwester oder Krankenpfleger haben.
Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote und das Bewerbungsverfahren ist das Regierungspräsidium Stuttgart.