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Haser lobt Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen

Von der Steuerbefreiung profitieren vor allem Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer. Diese müssen nun nicht mehr angeben, wenn sie kleine Photovoltaik-Anlagen, bis zu 10 Kilowatt peak (kWp), betreiben und den Überschuss zurück ins Stromnetz einspeisen. Diese Neuregelung spart Bürokratie für Finanzämter und Bürgerinnen und Bürger. Denn bis jetzt waren umfangreiche Erklärungspflichten auch bei solchen kleinen Anlagen erforderlich, die in den Finanzämtern wiederum geprüft werden mussten.
Raimund Haser, unser Sprecher für Klimaschutz, begrüßt die neue Regelung: „Das ist ein erster Schritt zur Erleichterung des Ausbaus der Sonnenenergie. Jetzt gilt es als zweiten Schritt für Anlagen zwischen 10 und 30 kWp eine entsprechende gesetzliche Regelung festzuschreiben.“
Haser fordert noch weitere Schritte
Ausgehend von der Steuervereinfachung durch die Bundesregierung fordert Haser noch weitere Schritte: „Wir setzen uns dafür ein, dass Anlagenbetreiber bis 30 kWp künftig nicht mehr automatisch als Gewerbetreibende gelten und somit von der Abgabe einer Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung befreit werden.“ Zudem erklärt der Landtagsabgeordnete aus dem Allgäu, die Fraktion setze sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Power-Purchase-Agreements (PPA) ein. „Damit können Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung einen zentralen Beitrag zur Energiewende in der Wirtschaft leisten“, erklärt Haser.
Hintergrund:
Die Vereinfachung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 errichtet wurden. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden. Es ist vorgesehen, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf die betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich zugehen werden.
Neue Photovoltaik -Anlagen bis 10 kWp bekommen seit 2020 weniger als 10 Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergeben sich im Durchschnitt weniger als 100 Euro Gewinn pro Jahr. Wenn der Strom teilweise selbst verbraucht wird, fällt der Gewinn noch geringer aus. Deshalb werden neben der Photovoltaik -Anlage auch immer häufiger Batteriespeicher installiert, um den Strom für den künftigen Eigenbedarf vorhalten zu können. Der Batteriespeicher verursacht weitere Investitionskosten und im Einzelfall auch Finanzierungskosten, sodass der steuerliche Gewinn noch geringer ausfällt.
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