Neu ist, dass neben einem antragsberechtigten Erwachsenen bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden können. Bei den Personen kann es sich um einen getrennt lebenden leiblichen Elternteil, um die Großeltern, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handeln. Auf Antrag bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde erhalten die Familien den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte.
Unsere Sprecherin für Familienpolitik, Isabell Huber begrüßt die Fortführung des Landesfamilienpasses und betont: „Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Gerade für sie stellt die Corona-Pandemie eine enorme Belastung dar. Seit über einem Jahr leisten sie Herausragendes, verhalten sie sich vorbildlich und verzichten auf Vieles. Die Fortführung des Landesfamilienpass ist ein wichtiges Signal an unsere Familien, um ihnen und besonders auch unseren Kindern wieder ein Stück Normalität, vor allem auch Spaß und Freude zu ermöglichen. Zudem ist es ein tolles Signal, dass die Regelungen des Landesfamilienpasses an den gesellschaftlichen Wandel und den veränderten Alltag in den Familien angepasst wurden und nun auch weitere Personen, wie beispielsweise die Großeltern, eingetragen werden können.“