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Jugendstrafvollzug in freier Form – Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ besucht den Seehaus e. V.

Der Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ nutze die Sommerpause, um sich das Seehaus Leonberg vor Ort und hinter den Kulissen anzuschauen. Mit persönlichen Berichten von Bewohnern und Opfern sowie Mitarbeitern und Ehrenamtlichen tauchte der Arbeitskreis in den Alltag des Seehauses ein. Beim Rundgang über das Gelände, die Ausbildungsbetriebe und Wohngemeinschaften bekamen die Mitglieder des Arbeitskreises einen Eindruck davon, wie Strafvollzug – fernab von Gefängnismauern – auch aussehen kann.  
Seehaus e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der im Bereich der Jugendhilfe, Kriminalprävention und Opferhilfe aktiv ist. Hier wird Strafvollzug in freier Form mit Ausbildungsbetrieben in den Bereichen Schreinerei, Zimmerei/Bau, Metall sowie Garten- und Landschaftsbau betrieben. Weitere Arbeitsbereiche sind das Programm Opfer und Täter im Gespräch, Opfer- und Traumaberatung, Opferempathie-Training, begleitete gemeinnützige Arbeit, Prävention und Selbstbehauptung (Protactics), Freizeitgruppen im Gefängnis, Übergangsmanagement und Nachsorge für ehemalige Gefangene sowie die Begleitung von jungen Geflüchteten. Zudem betreibt der Seehaus e. V. einen Wald- und Tierkindergarten.
„Das große Engagement der Anstaltsleitung und aller hier tätigen Personen ist beeindruckend. Die jungen Straffälligen zwischen 14 und 23 Jahren, welche im Seehaus e. V. ihre Haftzeit verbringen – in der Regel wegen schwerster Delikte wie Raub, Körperverletzung, Erpressung oder Totschlag – bekommen hier beste Unterstützung, um für ihre Taten Verantwortung zu übernehmen, sich zu resozialisieren und ihren persönlichen Lebenskompass neu auszurichten. Das breite Tätigkeitsspektrum des Seehauses ist ein wichtiger Baustein im Bereich des Jugendstrafvollzuges“, so der Arbeitskreisvorsitzende Arnulf Freiherr von Eyb MdL und weiter: „Vielen Opfern ist es eine, wenn auch mit großer Überwindung verbundene Hilfe, über die Tat zu sprechen. Die Täter dagegen erfassen teilweise erst mit dem Erlebnisbericht eines Opfers das wahre Ausmaß ihrer Tat. Wir sollten daher auch im Strafvollzug noch eine stärkere Opferorientierung in den Blick nehmen.“   

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