Für viele Menschen ist das Angeln nicht nur ein Hobby, sondern eine wahre Leidenschaft. „Unsere Angler leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz“, so Schweizer zu Beginn ihrer Rede. „Sie nehmen bei der Hege und Pflege unserer Fischbestände eine zentrale Rolle ein und haben sich lange auch als Vorreiter für Umwelt- und Gewässerschutz an den Seen und Flüssen starkgemacht“, so die Expertin weiter.
Klar ist aber auch, dass wir aktuell bereits eine gute und klare Gesetzeslage haben, die die Balance zwischen dem Schutz der Natur und der freien Fischerei in Baden-Württemberg sichert. Schweizer erklärte in ihrer Rede: „Das freie Nachtangeln wird als Gewinn für Einzel- und Hobbyangler deklariert. Es hätte jedoch auch Auswirkungen auf die Berufsfischerei. Denn auch dafür gilt die derzeitige Rechtsgrundlage im Landesfischereigesetz. Mit Blick auf den relativ geringen Fischbestand und die sinkenden Erträge im Bereich der Fischerei muss aber genau dies weiterhin möglich sein. Darauf haben wir uns auch mit unseren Nachbarn in internationalen Abkommen verständigt.“
Dass das Nachtangelverbot debattiert werden sollte, sieht auch die CDU-Landtagsfraktion. Schweizer betonte: „Das Landesfischereigesetz räumt aus gutem Grund die Möglichkeit ein, die Beschränkung der Fischerei in Nachtzeiten über eine Verordnung zu regeln. Wir sind uns der Notwendigkeit des Nachtangelgebots bewusst. Uns ist aber ebenso bewusst, dass wir hier an den richtigen Stellschrauben drehen müssen.“