Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Bericht vom Verband allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer im Arbeitskreis I

Nach einer Begrüßung durch den Arbeitskreisvorsitzenden Arnulf Freiherr von Eyb MdL, führt Herr Doumanidis die, teilweise digital zugeschalteten, Mitglieder des Arbeitskreises in die Arbeit eines beeidigten Verhandlungsdolmetschers ein und legt insbesondere die mit der Arbeit und der anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Gerichtsdolmetschergesetzes in Zusammenhang stehenden Hürden dar. Dabei geht Herr Doumanidis vor allem darauf ein, dass nur durch eine gute Dolmetscherleistung dem Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren Genüge getan werden könne. Hierauf zu achten und auch die Qualität der Dolmetscherleistung gesetzlich zu verankern, fordere sein Verband ununterbrochen. Herr Doumanidis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Justiz durch eine schlechte und im schlimmsten Fall gar fehlerhafte Dolmetscherleistung angreifbar machen könne. Es habe durchaus bereits Fälle gegeben, bei welchen durch eine falsche Übersetzungsleistung eine vollständig falsche Person angeklagt worden ist. Von den dadurch (unnötig) entstehenden Kosten, wolle er gar nicht reden. 
Ein weiteres wesentliches Thema in diesem Zusammenhang sei die Tatsache, dass das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz auf Dolmetscherleistungen bei der Polizei keine Anwendung fände und dadurch bei entsprechenden Übersetzungsleistungen sehr oft unqualifizierte (günstige) Dolmetscherinnen oder Dolmetscher beauftragt würden. Die ganze Misere rühre daher, dass die Berufsbezeichnung ‚Dolmetscher‘ nicht geschützt sei und daher eine Jede und ein Jeder entsprechende Leistungen anbieten könne. 
Als letzten Punkt spricht Herr Doumanidis, der selbst Rechtsanwalt ist, an, wie wichtig es sei, dass auch die Kolleginnen und Kollegen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften die Arbeit des Dolmetschers verstehen. Entsprechende Schulungen im Rahmen der Juristenausbildung würden, neben der Verteilung des hierfür durch den Verband erstellten Handbuches, die Zusammenarbeit wesentlich erleichtern. 
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Arbeitskreismitglieder die Gelegenheit Fragen zu stellen, was umfangreich genutzt wurde. 
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