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Karenzzeitregelung – Klarheit beim Jobwechsel von Regierungsmitgliedern

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für diese Karenzzeiten für Regierungsmitglieder eingebracht, den die CDU-Fraktion unterstützt. Der Entwurf ermöglicht Mitgliedern der Landesregierung sowie politischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären weiterhin einen Wechsel aus der Politik in eine andere berufliche Tätigkeit z.B. in der Privatwirtschaft. Er sorgt gleichzeitig dafür, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung gewahrt bleibt.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Andreas Deuschle MdL, machte gleich zu Beginn seiner Plenarrede zur Änderung des Ministergesetzes deutlich, worum es in erster Linie geht: „Wir brauchen Klarheit. Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Integrität und Unabhängigkeit ihrer Regierungsvertreter verlassen können müssen. Klarheit aber auch für die Regierungsmitglieder selbst, die ein Recht auf ein Leben nach der Politik haben – auch auf ein freies Berufsleben.“ 
Vertrauen in Unabhängigkeit der Politik und Recht auf freie Berufswahl 
Um dies zu erreichen, so Deuschle, müsse man von vornherein jedem Anschein entgegenwirken, es sei ohne weiteres möglich, dass Minister oder Staatssekretäre durch ihr Amt Insiderwissen für eine anschließende berufliche Karriere außerhalb der Politik erwerben. Hierzu brauche es Karenzzeiten von zwölf bis 18 Monaten. Genauso wichtig sei, dass Regierungsmitglieder sich trauen können müssen, nach ihrem Ausscheiden aus der Politik einen neuen Job anzunehmen, ohne dass ihnen Interessenkonflikte unterstellt werden. Deshalb soll entsprechend dem Gesetzesentwurf ein unabhängiges Beratergremium über diese Frage urteilen. „Unterm Strich geht es um eine klare Grenzziehung – so umfassend wie nötig, aber auch so zurückhaltend wie möglich“, resümierte Andreas Deuschle. 
Einzelfallprüfung durch unabhängiges Beratergremium
Ein entscheidender Baustein der neuen Regelung ist für die CDU-Fraktion, dass jeder Einzelfall genau angeschaut und geprüft wird. „Bei der Frage, ob eine Ministerin oder ein Staatssekretär in ein bestimmtes Unternehmen wechseln darf, kann es keinen Automatismus geben. Genau deshalb ist ein unabhängiges Beratergremium so wichtig“, erklärte Deuschle. Solange kein Interessenkonflikt drohe, sollte ein Regierungsmitglied nach seinem Ausscheiden auch ohne weiteres in jeder Branche tätig werden können. 
Nachversorgungslücke wird geschlossen
Neben den Karenzzeiten regelt der Gesetzentwurf auch die Versorgung von Regierungsmitgliedern, die die Amtszeit von 5 Jahren nicht erreichen. Sie sollen auf Antrag hin in ihrer Rentenversicherung nachversichert werden können. Damit würde man Baden-Württemberg – wie schon der Bund und viele andere Bundesländer – die Nachversicherungslücke schließen. 
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