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Andreas Deuschle, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Zumeldung: Wiederholung der Wahlen in Berlin

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält es nach einer vorläufigen Einschätzung für notwendig, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen vollständig zu wiederholen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Andreas Deuschle MdL:

„Die Einschätzung der Berliner Verfassungsrichter ist eine schallende Ohrfeige für den rot-rot-grünen Senat unserer Hauptstadt! Ausgerechnet die Parteien, die sich sonst das Engagement für Bürgerrechte groß auf die Fahnen schreiben, waren nicht in der Lage, die demokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger anständig zu organisieren. Dass sich der rot-rot-grüne Senat aber auch noch mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat, eigene Fehler und damit die vermasselte Abgeordnetenhauswahl zu heilen, entlarvt das zuvorderst auf den eigenen Vorteil bedachte Demokratieverständnis dieser Hauptstadtregierung. Der Schaden für die Demokratie, mit der laut „Deutschland-Monitor“ nur noch 59 Prozent der West- und 39 Prozent der Ostdeutschen zufrieden sind, ist über Berlin hinaus schon jetzt beträchtlich. Gar nicht zu reden von den enormen Kosten, die die Steuerzahler durch die Wahlwiederholung in diesen Krisenzeiten noch zusätzlich tragen müssen.“

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