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Erfahrungsbericht gemeinsame elektronische Strafakte Ulm

Der Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ hatte in seiner Sitzung am 29. September 2022 Besuch vom Leitenden Oberstaatsanwalt Lehr (Staatsanwaltschaft Ulm), der Direktorin des Amtsgerichts Ulm Böllert, Herrn Polizeioberrat Gellhaus (Leiter Teilprojekt eAkte im Projekt XPolizeiBW-Polizei 4.0) und Herrn Polizeivizepräsident Veser (Projektleiter Polizeipräsidium Ulm). Alle Gäste arbeiten seit Anfang des Jahres mit der gemeinsamen elektronischen Strafakte in Ulm. Besonders daran ist, dass die Akte bereits bei der Polizei elektronisch geführt und direkt als eAkte an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die digitale Akte sodann ans Amtsgericht weitergeleitet. Eine bundesweit einmalige Pionierarbeit, auf die wir in Baden-Württemberg zurecht stolz sein dürfen!

Während ihres Berichts vor den Arbeitskreismitgliedern stellen alle Gäste heraus, dass trotz anfänglicher Probleme mit der Software, die Arbeit an der eAkte gut funktioniere und den Arbeitsalltag langfristig deutlich erleichtert.  

Bislang konnten über die sogenannte Datenautobahn 363 Verfahren von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden, davon 131 Verfahren gegen bekannte Täter. Zehn dieser Verfahren sind bereits ausermittelt und wiederum ans Amtsgericht Ulm weitergeleitet. Die Direktorin des Amtsgerichts Ulm, die als Zivilrichterin bereits seit einiger Zeit mit der eAkte arbeitet, freut sich darauf, wenn bald auch weitere Strafverfahren digital ankommen und damit auch das Amtsgericht vollumfänglich in die digitale Bearbeitung einsteigen kann.

Die Einführung einer digitalen Justiz ist eine Herkulesaufgabe, die wir nur gemeinsam meistern können. Die CDU Landtagsfraktion bedankt sich daher bei allen Beteiligten für ihren großartigen Einsatz!

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