CDU Fraktion BaWu logo

Änderung des Landes­planungs­gesetzes: Schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien durch verbesserte Planungsgrundlagen

Stuttgart Christine Neumann-Martin MdL, Vorsitzende des Arbeitskreises Landesentwicklung und Wohnen der CDU-Landtagsfraktion, erklärte in der heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes berücksichtigen wir den Flächenbedarf der erneuerbaren Energien in den Planungsgrundlagen. Wir sorgen für eine Beschleunigung des Planungsverfahrens durch klare Zeitvorgaben, durch den Abbau von Bürokratie und durch die Verhinderung zeitlicher Verzögerungen aufgrund von juristischen Auseinandersetzungen. Wir sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich ambitionierter als der Bund. Wir planen im Land mit zwei Prozent der jeweiligen Regionsfläche für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik und das schon bis 2025. Mit diesen und weiteren Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung machen wir uns nicht nur sattelfest für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir zeigen zudem, wie es uns in diesem Land gelingen kann, den Ausbau von Infrastruktur allgemein voranzutreiben. Ich erwarte mir hier auch für viele andere Politikbereiche wertvolle Impulse.“

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes flankiert die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit dem grünen Partner die Regionale Planungsoffensive des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive macht sich das Land gemeinsam mit allen zwölf Regionalverbänden auf den Weg, das 2-Prozent-Flächenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg für Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen umzusetzen. Es geht darum, eine signifikante Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erreichen und damit dem Ziel zu dienen, spätestens bis 2040 klimaneutral mit Netto-Null-Emissionen zu sein.

Jetzt teilen!