Im Rahmen einer außerordentlichen Tagung der Rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Bund und Ländern haben sich die Rechtspolitischen Sprecher zur Vorratsdatenspeicherung und den entsprechenden Plänen der Bundesregierung positioniert.
Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg und Vorsitzende der Rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Bund und Ländern, Arnulf Freiherr von Eyb MdL, erklärte: „Ein funktionierender Datenschutz ist fundamental wichtig, dies zeigt uns nicht zuletzt mit aller Deutlichkeit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Hiernach ist die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit dem Europarecht nicht vereinbar. Dem gegenüber steht indes eine erschreckende Zahl von immer weiter zunehmenden Fällen an kinderpornographischen Straftaten in Baden-Württemberg und ganz Deutschland. Ein Zustand der nur schwer erträglich ist.“
Der Datenschutz könne aus Sicht von Arnulf Freiherr von Eyb nicht so weit gehen, dass der Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch dahinter zurückstehe: „Der Bund muss vor dem Hintergrund des EUGH-Urteils nun endlich Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, die die temporäre Speicherung von IP-Adressen zulassen. Dazu sollte der Datenschutz bei der Auswertung entsprechender Chatverläufe und Foren zurücktreten. Denn nur mit Kenntnis von IP-Daten und Standorten können wertvolle Spuren ausgewertet und Täter überführt werden. Ohne diese Möglichkeit bleiben die Ermittlungen allzu oft ergebnislos. Dies ist mit der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof auch möglich.“
Die Anwendung des von Bundesjustizminister Buschmann favorisierten sog. „Quick-Freeze“-Verfahrens ist nach Überzeugung der Rechtspolitischen Sprecher ein stumpfes Schwert im Kampf gegen Kindesmissbrauch und sonstige schwere Straftaten im Internet. Deshalb machen sich die Rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Bund und Ländern dafür stark, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Speicherung von IP-Adressen komplett auszuschöpfen. So kann gesetzgeberisch dazu beigetragen werden, den Behörden effektivere Ermittlungsinstrumente im Kampf gegen besonders schwere Straftaten, insbesondere Kindesmissbrauch und dessen Darstellung, an die Hand zu geben.