Stuttgart – Der heutige internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen stellt die Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen in den Mittelpunkt. Die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Isabell Huber MdL, findet klare Worte.
„Noch immer sind Frauen zu häufig mit Gewalterfahrungen konfrontiert – sei es in ihrem häuslichen Umfeld, im öffentlichen Leben oder digital im Netz. Diese Gewalt dürfen wir nicht dulden. Jede Frau hat das Recht, sicher und frei von Angst leben zu können. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nötigen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen“, sagt die frauenpolitische Sprecherin, Isabell Huber MdL.
Zahlen zur Polizeilichen Kriminalstatistik „Partnerschaftsgewalt 2021“ immer noch besorgniserregend
Laut der gestern (24.11.) vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik „Partnerschaftsgewalt 2021“ versucht jeden Tag ein Mann in Deutschland seine Frau umzubringen, jeden dritten Tag gelingt es ihm. 2021 gab es in Baden-Württemberg mehr als 13.200 Fälle von Partnergewalt.
Isabell Huber: „Als CDU-Landtagsfraktion treten wir jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung entschieden entgegen. Dazu gehört es auch, eine Kultur des Hinschauens zu fördern, um Betroffenen proaktiv helfen zu können. Darüber hinaus haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, für einen niederschwelligen und möglichst flächendeckenden Opferschutz zu sorgen. Dazu gehören umfangreiche Beratungsangebote und die Bereitstellung von Schutzunterkünften ebenso, wie die Sensibilisierung und besondere Schulung von Polizistinnen und Polizisten im Umgang mit Betroffenen.“
15 Millionen Euro jährlich für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt
Im Doppelhaushalt stellt das Land Baden-Württemberg für die Jahre 2023 und 2024 jeweils über 15 Millionen Euro für den Schutz von Frauen vor (häuslicher) Gewalt zur Verfügung. Die investiven Mittel für Frauen- und Kinderschutzhäuser haben wir von 330.000 Euro im Jahr 2019 auf mittlerweile 3,3 Mio. Euro verzehnfacht.
Die Landesregierung prüft zudem fortlaufend,wo Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention steht und was getan werden kann, um Betroffene noch besser zu unterstützen. Auch auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Aktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiterentwickelt. „Das ist nötig. Die Formen der Gewalt gegen Frauen sind vielfältiger geworden und verlagern sich zunehmend ins digitale Leben. Daher müssen wir auch unsere Maßnahmen zum Schutz der Frauen an diese Entwicklungen anpassen und sie vielfältiger gestalten“, so Huber.
Der Schutz von Frauen und Mädchen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Gleichzeitig betont Huber auch, die Gesellschaft habe eine Verantwortung, Gewalt gegen Frauen in jeder Form nicht zu tolerieren und aktiv einzuschreiten, wenn wir Zeuge davon werden. „Wir alle können unseren Beitrag leisten, um Frauen besser zu schützen. Wir können aufmerksam und sensibel für außergewöhnliches Verhalten sein, Betroffenen unsere Unterstützung anbieten, sie auf Hilfsmöglichkeiten hinweisen und auch aktiv einschreiten. Es ist unser aller Verantwortung hinzusehen und für ein Umfeld zu sorgen, in dem Frauen sicher leben können“, so Huber abschließend.
Hinweis: Die genannten Finanzmittel für den Haushalt stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, mithin dem Landtag von Baden-Württemberg. Der Doppelhaushalt 2023/2024 soll planmäßig am 21. Dezember 2022 in seiner dritten Lesung verabschiedet werden.