Tobias Wald, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Länder müssen Versäumnisse des Bundes beim Jahressteuergesetz ausbaden

Stuttgart – Im Vorfeld zur heutigen (16.12) Bundesratssitzung kritisiert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Tobias Wald MdL das Vorgehen des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums beim Erbschaftsteuergesetz.

Tobias Wald MdL erklärt: „Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Ampel die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel geändert, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entsprechend anzupassen. Das bedeutet, dass in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 Prozent.

Betroffen sind davon alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Die Freibeträge müssen deutlich erhöht werden. Denn schon heute reichen die Freibeträge in vielen Regionen nicht mehr aus, um die Immobilien steuerfrei zu vererben.

Die Ampel hätte mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Gelegenheit gehabt, Steuererhöhungen durch eine Anpassung der Freibeträge zu vermeiden. Diese Möglichkeit wurde verspielt!

Jetzt den Finger auf die Länder zu richten, dass diese die Freibeträge erhöhen sollen, ist schlichtweg falsch: Diese können die Freibeträge gar nicht ändern, da es ein Bundesgesetz ist. Nun müssen wir aufwendig nacharbeiten und die Freibeträge über eine Bundesratsinitiative der Länder dem Bund vorschreiben und im neuen Jahr ein Gesetzgebungsverfahren über den Bundesrat durchsetzen, um die Bewertungsregeln anzupassen und die Freibeträge zu erhöhen.“

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