Michael Preusch, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Dialyseversorgung in Baden-Württemberg – CDU Fraktion fordert landesweites Register

Stuttgart – Detaillierte Zahlen über Patientinnen und Patienten, welche auf eine Dialyse in Baden-Württemberg angewiesen sind, fehlen. Das ergibt sich aus der Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf eine entsprechende Anfrage der CDU-Landtagsfraktion.

„Wir wissen, dass wir zu wenig wissen“, fasst Dr. Michael Preusch MdL, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, das Ergebnis der Stellungnahme des Ministeriums zusammen. „Wir setzen uns jederzeit für die bestmögliche medizinische Behandlung in unserem Land ein. Dazu benötigen wir eine bessere Datenbasis, um die Versorgung von nierenkranken Patientinnen und Patienten verbessern zu können. Aus diesem Grunde unterstützt die CDU-Fraktion die Einrichtung eines Registers, vergleichbar mit dem Krebsregister“, betont Preusch.

Digitale, zentrale Erfassung für bessere Behandlung von Nierenkrankheiten

Dr. Preusch fährt fort: „Die IT-gestützte zentrale Erfassung der Patientinnen und Patienten bietet neben einer realitätsnahen Bedarfsplanung auch die Möglichkeit, Nierenerkrankungen besser zu verstehen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Noch immer weisen Dialysepatientinnen und -patienten eine deutlich höhere Sterblichkeit auf als Nierengesunde. Obwohl im Jahre 2021 237 Nierentransplantationen durchgeführt wurden, warten derzeit über 800 Menschen im Land auf ein Spenderorgan.“

Die Hämodialyse, landläufig auch als „Blutwäsche“ bezeichnet, ist neben der Organtransplantation das einzige Verfahren, um Patientinnen und Patienten mit schwerer Einschränkung der Nierenfunktion ein Überleben zu ermöglichen. Rund 80.000 Menschen sind in Deutschland auf regelmäßige Dialysen angewiesen. Für Baden-Württemberg ist anhand der Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung von 9.000 bis 10.000 gesetzlich versicherten Dialyse-Patientinnen und -Patienten auszugehen; hinzu kommen Privatversicherte sowie Patientinnen und Patienten mit Beihilfeanspruch.

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